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AGB

1. Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Partner-Unternehmen

1. Vertragspartner, Geltungsbereich

  • Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließlich für alle Verträge, die ein Vertragspartner (im Folgenden „Partner-Unternehmen“) mit der stammgast GmbH (im Folgenden „Diensteanbieter“), über die Nutzung der Plattform (im Folgenden „Stammgast Plattform“) abschließt. Die Stammgast Plattform ist über folgende Internetadresse zu erreichen www.stammgast.app Die AGB gelten ergänzend für sonstige Leistungen der Stammgast GmbH, sofern dazu keine spezielleren Regelungen getroffen wurden.
  • Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Stammgast Plattform im Verhältnis zwischen Diensteanbieter und Partner-Unternehmen zu dem in der Leistungsbeschreibung auf www.stammgast.app aufgezeigten Umfang. Über die Stammgast Plattform hat das Partner-Unternehmen die Möglichkeit individuell zu gestaltende digitale Gutscheine oder Stempelkarten zu erstellen.
  • Der Diensteanbieter räumt dem Partner-Unternehmen, unter Geltung dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Stammgast Plattform, ein Nutzungsrecht an der stammgast Plattform ein. Installation und Nutzung der Stammgast Plattform sind ausschließlich auf Grundlage und nach Maßgabe dieser AGB gestattet.
  • Diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten nicht für Verbraucher.
  • Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partner-Unternehmens werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich vom Diensteanbieter zugestimmt wurde.
  • Diese Bedingungen gelten auch für Änderungen und neue Versionen der stammgast Plattform, sofern bei deren Bereitstellung keine abweichenden allgemeinen Nutzungsbedingungen des Diensteanbieters einbezogen werden.

 

2. Nutzungsumfang

  • Der Diensteanbieter räumt dem Partner-Unternehmen ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes jederzeit widerrufliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der stammgast Plattform zur Einzelnutzung ein.
  • Das Partner-Unternehmen darf die stammgast Plattform nur zu dem im Angebot und auf der Leistungsbeschreibung auf www.stammgast.app beschriebenen Zweck einsetzen. Vorbehaltlich einer Erlaubnis durch unabdingbare gesetzliche Bestimmungen oder diese Bedingungen ist dem Partner-Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Diensteanbieters insbesondere nicht gestattet,
    1. den Quellcode der stammgast Plattform oder Teile dieser zu bearbeiten, umzugestalten, zu adaptieren, zu übersetzen, zu vervielfältigen, anzugleichen, zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu zerlegen oder zurück zu entwickeln (sog. Reverse Engineering) oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke hiervon zu erstellen,
    2. Inhalte über den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der stammgast Plattform hinaus, d.h. soweit dies insbesondere auf der stammgast Plattform nicht durch entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird, zu speichern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben (z.B. durch das Anbieten auf Tauschbörsen, in Internet-/ Videoportalen oder Peer-to-Peer-Netzwerken) oder solche Handlungen zu unterstützen,
    3. technische Beschränkungen zu umgehen,
    4. Inhalte systematisch zu Zwecken der Wiederverwendung zu extrahieren (z.B. durch Data Mining, Robots oder ähnliche Programme),
    5. Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke auf der stammgast Plattform zu entfernen, zu ändern oder unkenntlich zu machen, oder
    6. die stammgast Plattform in einer Weise zu nutzen, die mit dem Geschäftsmodell der stammgast Plattform im Wettbewerb steht. Die Bestimmungen der §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
  • Die stammgast Plattform gibt dem Partner-Unternehmen auch die Möglichkeit eigene Inhalte hochzuladen. Mit dem Einstellen dieser Inhalte räumt das Partner-Unternehmen an seinen Inhalten das einfache, unentgeltliche, Recht ein, diese räumlich unbeschränkt ausschließlich im Rahmen und zu den Zwecken der Bereitstellung und des Betriebs der stammgast Plattform zu nutzen. Sofern und soweit das Partner-Unternehmen seine Nutzer-Inhalte aus der stammgast Plattform entfernt, erlischt auch das dem Diensteanbieter an Ihren Nutzer-Inhalten eingeräumte Nutzungsrecht. Der Diensteanbieter bleibt berechtigt, zu Sicherungs- und Nachweiszwecken erstellte Kopien nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Das Partner-Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Bilder keine Urheber- und Motivrechte Dritter verletzt werden. Das Partner-Unternehmen ist nicht dazu berechtigt, Bilder mit unerlaubtem Inhalt zu übermitteln. Zu solch unerlaubten Inhalten gehören insbesondere Bilder, die Rechte Dritter verletzen, wie z.B. die Rechte am eigenen Bild bei Personen, die sich auf den Bildern befinden sowie etwaige Motivrechte bezüglich fremder Objekte. Durch die Übermittlung der Bilder erklärt und gewährleistet das Partner-Unternehmen, dass es alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm übermittelten Bildern ist oder anderweitig berechtigt ist, die Bilder zu übermitteln, wie etwa durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers.
  • Sofern der Diensteanbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die stammgast Plattform vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

 

3. Zahlungsbedingungen

  • Die Höhe der Preise für die stammgast Plattform richtet sich nach den konkreten Bedingungen des Angebots und der jeweils aktuellen Preisliste des Diensteanbieters. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preisliste ergibt sich aus Anlage 1. Im Falle des Abschlusses eines kostenlosen Test-Vertrages behält sich der Diensteanbieter vor, die Leistungsfähigkeit der stammgast Plattform einzuschränken.
  • Die Lizenzgebühren sind monatlich zum 3. Werktag eines Monats fällig. Ggf. ist eine einmalige Einrichtungsgebühr der stammgast Plattform an den Diensteanbieter zu zahlen. Deren Höhe und Fälligkeit richtet sich nach dem Angebot.
  • Das Partner-Unternehmen ist zu einer Nutzung der stammgast Plattform, die über die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diensteanbieters berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung ist der Diensteanbieter berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gem. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Diensteanbieters in Rechnung zu stellen, soweit das Partner-Unternehmen nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden des Diensteanbieters nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Der Diensteanbieter ist berechtigt, die Lizenzgebühren erstmals nach Ablauf der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 3 Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben. Das Partner-Unternehmen hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Diensteanbieter das Partner-Unternehmen zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

 

4. Bereitstellung der stammgast Plattform, Onboarding

  • Der Diensteanbieter stellt die stammgast Plattform auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage (Server) in der jeweils aktuellen Version sowie entsprechenden Speicherplatz zur Nutzung durch Partner-Unternehmen bereit. Unter Bereitstellung verstehen die Vertragsparteien die technische Nutzbarkeit der stammgast Plattform am Übergabepunkt zum Gebrauch durch die Partner-Unternehmen.
  • Das Portal und die Daten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich.
  • Der Diensteanbieter haftet dafür, dass die bereit gestellte stammgast Plattform
    1. für die sich aus dem Angebot ergebenden Zwecke geeignet ist,
    2. während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
    3. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der stammgast Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
  • Der Diensteanbieter sorgt dafür, dass die vom ihm erstelle stammgast Plattform stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.
  • Übergabepunkt für die stammgast Plattform ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Diensteanbieters.
  • Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Diensteanbieters sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Partner-Unternehmen und des Diensteanbieters bis zum Übergabepunkt ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich.

 

5. Technische Verfügbarkeit der Stammgast-Plattform

Der Diensteanbieter gewährleistet eine allgemeine Verfügbarkeit der Stammgast-Plattform von 99 % an dem den Servern naheliegendsten Internet-Knotenpunkt im Jahresdurchschnitt eines Kalenderjahres. Nicht eingerechnet werden vom Diensteanbieter nicht zu vertretende Ausfälle wegen notwendiger Wartungsarbeiten, aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht vom Diensteanbieter zu vertretenden Gründen.

 

6. Änderungen der AGB

Der Diensteanbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter den Partner-Unternehmen mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern das Partner-Unternehmen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung der Änderung der Nutzungsbedingungen zustimmt, so gelten die alten Vertragsbedingungen fort. In diesem Falle steht dem Diensteanbieter jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

 

7. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

  • Kommt der Diensteanbieter den in §§ 2 und 4 und 5 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
  • Gerät der Diensteanbieter mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der stammgast Plattform in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Das Partner-Unternehmen ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Diensteanbieter eine vom Partner-Unternehmen gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der stammgast Plattform zur Verfügung stellt.
  • Kommt der Diensteanbieter nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der stammgast Plattform den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die stammgast Plattform dem Partner-Unternehmen nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren fallen nur für Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der Plattform tatsächlich durchgeführt wurden. Hat der Diensteanbieter diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann das Partnerunternehmen ferner Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 geltend machen.
  • Ist eine Nutzung einer stammgast Plattform nicht innerhalb von 1 Monat, nachdem der Diensteanbieter vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann das Partner-Unternehmen unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
  • Der Diensteanbieter hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat das Partner-Unternehmen den Leistungsausfall des Diensteanbieters nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass der Diensteanbieter anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

 

8. Pflichten und Obliegenheiten des Partner-Unternehmens

Das Partner-Unternehmen wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Es wird insbesondere

  1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie die vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Das Partnerunternehmen wird den Diensteanbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
  2. den im Angebot und nach Ziff. 2 vereinbarten Nutzungsumfang einhalten;
  3. dafür Sorge tragen, dass es (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER des Diensteanbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  4. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit es bei Nutzung der stammgast Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  5. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Diensteanbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  6. wenn es zur Erzeugung von Softwaredaten mit Hilfe der stammgast Plattform des Diensteanbieters Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
  7. Registrierungs- und Log-In-Daten geheim halten und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Sofern der Verdacht besteht, dass Dritte die Registrierungs- oder Log-In-Daten des Partner-Unternehmens kennen, ist das Partner-Unternehmen verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern und den Diensteanbieter über den Verdacht zu informieren.

 

9. Haftung, Haftungsgrenzen, Gewährleistung

  • Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  • Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Diensteanbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 [dieser Alternative] bleiben unberührt.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Haftung für Rechte Dritter

  • Der Diensteanbieter wird das Partner-Unternehmen von Rechten Dritter bzw. von deren Geltendmachung und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Daten der stammgast Plattform ermöglichen.
  • Das Partner-Unternehmen ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der stammgast Plattform beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.
  • Eine nicht vorhandene Nutzbarkeit der stammgast Plattform aus rechtlichen Gründen gilt als Nichtverfügbarkeit.
  • Der Diensteanbieter hält das Partner-Unternehmen auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese aus ihren Rechten gegen den die stammgast Plattform vertragsgemäß nutzenden Partner-Unternehmen geltend machen. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Der Diensteanbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch das Partner-Unternehmen, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Diensteanbieter das Partner-Unternehmen auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

 

11. Datensicherheit, Datenschutz

  • Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  • Erhebt, verarbeitet oder nutzt das Partner-Unternehmen personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Diensteanbieter von Ansprüchen Dritter frei.
  • Der Diensteanbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Das Partner-Unternehmen stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
  • Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Softwaredaten im Einflussbereich des Diensteanbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

 

12. Geheimhaltung

  • Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Diensteanbieter vertraulich zu behandeln sind insb. die Softwaredaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen.

Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

  1. ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
  • Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
  • Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
  • Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

 

13. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags, Vertragslaufzeit

  • Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und ist auf ein die im Angebot bestimmte Zeit geschlossen („VERTRAGSLAUFZEIT“). Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  • Im Falle des Abschlusses eines kostenlosen Testvertrages, können die Vertragsparteien monatlich kündigen.
  • Spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, ist der Diensteanbieter auf Anfrage des Partner-Unternehmens verpflichtet, die vom Partner-Unternehmen gespeicherten Softwaredaten diesem in einem dauerhaft lesbaren und revisionssicheren Datenformat für eine Dauer von wenigstens 30 Tagen ab Information über die erfolgte Bereitstellung per Email zum Download bereit zu stellen.
  • Das Partnerunternehmen ist mit rechtlicher Beendigung des Vertrags, nicht jedoch vor Erfüllung der Verpflichtungen des Diensteanbieters nach Abs. 3, verpflichtet, sämtliche Kopien der stammgast Plattform auf seinen eigenen DV-Einrichtungen zu löschen.

 

14. Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  1. von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  2. Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  3. über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  4. nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit die der Diensteanbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

15. Schlussbestimmungen

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Diensteanbieters. Klagt der Diensteanbieter, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Partner-Unternehmens zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  • Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

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